Was bedeutet steuerliche Absetzbarkeit einer Solaranlage?
In der Schweiz gilt die Installation einer Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude als Liegenschaftsunterhalt — also als werterhaltende oder wertvermehrende Massnahme. Diese Kosten können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, genau wie eine Dachsanierung oder eine neue Heizung.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie CHF 20'000 in eine Solaranlage investieren und Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 30%, zahlen Sie effektiv nur CHF 14'000 — der Staat übernimmt CHF 6'000 über den Steuerabzug.
Steuerersparnis auf Investition
20–35%
Letzte Chance für Steuerabzug
Ende 2027
Typische Steuerersparnis
CHF 4'000–10'000
- Die gesamten Installationskosten der Solaranlage
- Der Batteriespeicher (in den meisten Kantonen, wenn gleichzeitig installiert)
- Planungskosten und Bewilligungsgebühren
- Zukünftige Wartungs- und Unterhaltskosten der Anlage (jährlich absetzbar)
- Wechselrichter-Austausch nach 10–15 Jahren
Nicht abzugsfähig: Anlagen auf Neubauten (in den meisten Kantonen). Fördergelder wie die EIV müssen von der abzugsfähigen Investitionssumme abgezogen werden.
Warum ist 2026 die letzte grosse Chance für den Steuerabzug?
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit 57.7% die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Diese Reform hat direkte Konsequenzen für alle Hausbesitzer.
Ab 1. Januar 2028 entfällt auf Bundesebene: der Abzug für Liegenschaftsunterhalt, der Abzug für energetische Sanierungsmassnahmen — und damit auch der Steuerabzug für neue Solaranlagen.
Einige Kantone können eigene Abzugsmöglichkeiten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen beibehalten — aber nur bis maximal 2050, und nicht alle werden das tun. Auf Bundesebene ist der Vorteil definitiv weg.
Die Konsequenz: Wer bis Ende 2027 eine Solaranlage installiert, profitiert noch vom vollen Steuerabzug auf Bundesebene. Wer wartet, verliert einen Vorteil von CHF 4'000–10'000.
Wie viel können Sie konkret sparen? Rechenbeispiele
Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der Investitionssumme, dem Kanton und dem persönlichen Grenzsteuersatz ab.
Beispiel 1 — 10-kWp-Anlage, Kanton Zürich, Einkommen CHF 120'000: Investitionskosten brutto CHF 18'000 → Abzug EIV –CHF 3'550 → Abzugsfähige Summe CHF 14'450 → Grenzsteuersatz ~30% → Steuerersparnis ca. CHF 4'335 → Effektive Nettoinvestition CHF 10'115.
Beispiel 2 — 15-kWp-Anlage, Kanton Bern, Einkommen CHF 150'000: Investitionskosten brutto CHF 26'000 → Abzug EIV –CHF 5'450 → Abzugsfähige Summe CHF 20'550 → Grenzsteuersatz ~35% → Steuerersparnis ca. CHF 7'193 → Effektive Nettoinvestition CHF 13'357.
Steuerersparnis Bsp. 1 (ZH)
CHF 4'335
Steuerersparnis Bsp. 2 (BE)
CHF 7'193
Nettoinvestition Bsp. 1
CHF 10'115
Nettoinvestition Bsp. 2
CHF 13'357
Steuer-Tipp: Wer im Dezember eine Teilzahlung leistet und den Rest im Januar zahlt, kann den Abzug auf zwei Steuerjahre verteilen. Das ist besonders sinnvoll, wenn die Gesamtinvestition das steuerbare Einkommen in einem Jahr stark reduzieren würde. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Solaranlage Steuerabzug: Kantonaler Vergleich
Die steuerliche Behandlung von Solaranlagen variiert zwischen den Kantonen. Hier der aktuelle Überblick:
- Zürich: ✅ Investition absetzbar, ✅ Speicher (gleichzeitig), ✅ Nettoprinzip — Zusatzförderung Stadt Zürich
- Bern: ✅ Investition absetzbar, ✅ Speicher (gleichzeitig), ✅ Nettoprinzip — Speicherbonus bis CHF 800
- Aargau: ✅ Investition absetzbar, ✅ Speicher (auch Nachrüstung), Bruttoprinzip — Speicher auch nachträglich absetzbar
- Luzern: ✅ Investition absetzbar, ✅ Speicher, ✅ Nettoprinzip — Freibetrag 10'000 kWh/Jahr
- St. Gallen: ✅ Investition absetzbar, ✅ Speicher (auch Nachrüstung), Nettoprinzip — Energieförderung kantonal
- Basel-Stadt: ✅ Investition absetzbar, ✅ Speicher, ✅ Nettoprinzip — Zusätzliche städtische Programme
- Obwalden: ✅ Investition absetzbar, ✅ Speicher, ✅ Nettoprinzip — Förderung auf Anfrage
- Schwyz: ✅ Investition absetzbar, ✅ Speicher (gleichzeitig), ✅ Nettoprinzip — Kantonale Förderung
- Wallis: ✅ Investition absetzbar, ✅ Speicher (gleichzeitig), ✅ Nettoprinzip — Kantonale Energieförderung
- Solothurn: ✅ Investition absetzbar, ❌ Speicher nicht absetzbar, Bruttoprinzip
- Uri: ✅ Investition absetzbar, ❌ Speicher nicht absetzbar, Bruttoprinzip
- Zug: ✅ Investition absetzbar, ❌ Speicher nicht absetzbar, Nettoprinzip
Hinweis: Die Angaben sind Richtwerte. Kantone können ihre Praxis ändern. Bitte konsultieren Sie Ihr kantonales Steueramt oder einen Steuerberater für Ihre konkrete Situation.
Wie funktioniert der Steuerabzug in der Praxis?
Schritt 1 — Investition tätigen: Sie beauftragen einen zertifizierten Installateur und bezahlen die Anlage. Bewahren Sie alle Rechnungen sorgfältig auf.
Schritt 2 — Fördergelder beantragen: Ihr Installateur stellt den EIV-Antrag bei Pronovo. Die ausbezahlte EIV müssen Sie von der abzugsfähigen Investitionssumme abziehen.
Schritt 3 — Steuererklärung: Im Jahr der Investition tragen Sie die abzugsfähigen Kosten als Liegenschaftsunterhalt in Ihre Steuererklärung ein. Die EIV, wenn im gleichen Jahr ausbezahlt, muss als Einkommen deklariert werden.
Schritt 4 — Jährliche Unterhaltskosten: Auch in den Folgejahren können Sie Wartungskosten, Reinigungskosten und eventuelle Reparaturen als Liegenschaftsunterhalt abziehen.
Was ist mit dem Batteriespeicher?
Die steuerliche Behandlung des Batteriespeichers ist kantonal unterschiedlich — aber in den meisten Kantonen absetzbar.
- Speicher zusammen mit Anlage installiert: In den Kantonen AG, BE, OW, SZ, ZH und VS ist der Speicher absetzbar, wenn er gleichzeitig mit der PV-Anlage installiert wird.
- Speicher nachträglich installiert: In den Kantonen AG, BE, OW, SZ und SG ist auch eine Batterienachrüstung steuerlich absetzbar.
- Speicher nicht absetzbar: In den Kantonen SO, UR und ZG kann der Batteriespeicher generell nicht geltend gemacht werden.
Empfehlung: Installieren Sie Anlage und Speicher gleichzeitig — das maximiert die steuerlichen Vorteile und vereinfacht die Deklaration.
Wie wird der Solarstromertrag besteuert?
Eigenverbrauch: Der selbst verbrauchte Solarstrom wird in der Schweiz nicht besteuert. Was Sie selbst produzieren und selbst verbrauchen, ist steuerfrei — ein weiterer Grund, den Eigenverbrauch zu maximieren.
Eingespeister Strom (Rückliefervergütung): Der ins Netz eingespeiste Strom wird als Einkommen besteuert. Die meisten Kantone wenden heute das Nettoprinzip an — es wird nur besteuert, was effektiv ausbezahlt wird. Bei kleinen Anlagen und hohem Eigenverbrauch ist das oft null oder wenige hundert Franken.
Fördergelder (EIV): Die Einmalvergütung gilt als Einkommen und muss im Jahr der Auszahlung deklariert werden. Sie reduziert zudem die abzugsfähige Investitionssumme.
Warum Sie jetzt handeln sollten — und nicht 2027
1. Die Planung braucht Zeit: Von der ersten Offerte bis zur Inbetriebnahme einer Solaranlage vergehen 4–12 Wochen. Wer bis Ende 2027 installiert haben möchte, muss spätestens im Herbst 2027 bestellen — und die Installateure werden dann überlastet sein.
2. Die Kosten steigen unter Druck: Wenn alle kurz vor Ende 2027 bestellen, entstehen Engpässe. Erfahrungsgemäss steigen Preise und Wartezeiten, wenn viele gleichzeitig bestellen.
3. Jedes Jahr ohne Anlage kostet Geld: Wer heute investiert statt 2027, spart schon jetzt Stromkosten. Zwei Jahre Stromkostenersparnis bei CHF 1'500/Jahr sind CHF 3'000 — Geld, das unwiederbringlich verloren ist.
Die häufigste Reaktion: «Dann warte ich noch ein Jahr.» Das klingt logisch, ist aber riskant — die Kapazitäten der Installateure werden in den letzten Monaten vor Ende 2027 knapp sein, und die Preise steigen unter Druck.
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Kostenlose Offerte anfordernFAQ
Kann ich eine Solaranlage in der Schweiz von der Steuer abziehen?+
Ja. In fast allen Schweizer Kantonen können die Investitionskosten einer Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dieser Vorteil gilt jedoch nur noch bis Ende 2027 auf Bundesebene.
Wie viel Steuer spare ich mit einer Solaranlage?+
Je nach Investitionssumme, Kanton und persönlichem Grenzsteuersatz liegt die Steuerersparnis typischerweise zwischen CHF 4'000 und CHF 10'000. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% und einer Nettoinvestition von CHF 15'000 entspricht das CHF 4'500 Steuerersparnis.
Bis wann kann ich eine Solaranlage steuerlich abziehen?+
Auf Bundesebene läuft die Möglichkeit des Steuerabzugs voraussichtlich mit Ende 2027 aus — als Folge der Abschaffung des Eigenmietwerts, die am 28. September 2025 angenommen wurde. Einige Kantone könnten eigene Abzugsmöglichkeiten beibehalten.
Kann ich den Steuerabzug auf zwei Jahre verteilen?+
Ja. Wenn Sie im Dezember eine Teilzahlung leisten und den Rest im Januar zahlen, können Sie die Investition auf zwei Steuerjahre verteilen. Das ist steuerlich oft vorteilhafter, wenn die Gesamtsumme das Einkommen eines einzelnen Jahres stark reduzieren würde.
Ist auch der Batteriespeicher steuerlich absetzbar?+
In den meisten Kantonen ja, besonders wenn er gleichzeitig mit der Solaranlage installiert wird. In einigen Kantonen ist sogar eine spätere Nachrüstung absetzbar. Ausnahmen sind SO, UR und ZG.
Muss ich die Einmalvergütung (EIV) versteuern?+
Ja, die EIV gilt als Einkommen und muss im Jahr der Auszahlung deklariert werden. Sie reduziert zudem die abzugsfähige Investitionssumme. Praktisch bedeutet das: Sie ziehen nur die Nettoinvestition (abzüglich EIV) als Liegenschaftsunterhalt ab.
Gilt der Steuerabzug auch bei Neubauten?+
In den meisten Kantonen nicht direkt — Neubauten gelten nicht als Liegenschaftsunterhalt. Eine Ausnahme ist der Kanton Luzern. Für bestehende Gebäude (in der Regel mindestens 5 Jahre alt) ist der Abzug in fast allen Kantonen möglich.
Was passiert nach 2028 mit dem Steuerabzug?+
Auf Bundesebene entfällt der Steuerabzug für Liegenschaftsunterhalt voraussichtlich ab 1. Januar 2028. Einige Kantone können eigene Regelungen beibehalten. Wer von der Bundesregelung profitieren möchte, muss bis Ende 2027 installiert haben.
