Die Einmalvergütung (EIV): Bundesförderung für berechtigte Anlagen
Die Einmalvergütung (EIV) ist die wichtigste Bundesförderung für neue Solaranlagen und wird einmalig nach erfolgreicher Inbetriebnahme überwiesen – kein laufender Beitrag, keine Rückzahlung.
Die konkrete EIV hängt unter anderem von Inbetriebnahmedatum, Leistung, Anlagentyp und anwendbaren Boni ab. Es gibt deshalb keine allgemeingültige Prozentangabe oder pauschale CHF-pro-kWp-Formel. Für die aktuelle Berechnung ist der Pronovo-Rechner massgeblich.
Auszahlung
Einmalig
Kantonale Programme und Steuerabzug
Zusätzliche Beiträge von Kanton, Gemeinde oder Energieversorger sind möglich, aber nicht schweizweit einheitlich und nicht automatisch kumulierbar. Prüfen Sie jedes Programm bei der zuständigen Stelle.
Ein Steuerabzug ist kein Zuschuss: Er reduziert das steuerbare Einkommen und hängt von den steuerlich anerkannten Kosten, dem Standort und dem persönlichen Steuersatz ab.
- Bestehende Gebäude: Bis zu 100% der förderberechtigten Kosten nach Abzug von Subventionen können – sofern steuerlich anerkannt – als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar sein; nicht für Neubauten, kantonale Unterschiede vorbehalten
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Ihre Förderung
Ihr Installateur kann Sie bei den Anmeldungen unterstützen. Trotzdem ist es wichtig, den Prozess zu verstehen, damit Voraussetzungen, Fristen und Zuständigkeiten nicht übersehen werden.
- 1. Anlage installieren lassen (Installateur meldet an)
- 2. Pronovo-Antrag stellen (meist durch Installateur)
- 3. Abnahme durch Netzbetreiber
- 4. EIV-Zahlung nach Prüfung
- 5. Kantonalen Beitrag separat beantragen (falls nötig)
- 6. Steuerabzug in nächste Steuererklärung
PvPro.ch-Partnerinstallateure können Sie bei den Anmeldungen unterstützen; die zuständigen Stellen prüfen die Voraussetzungen und entscheiden über Beiträge.
Neue Förderungen 2026: Was ist neu?
Das Jahr 2026 bringt Änderungen bei einzelnen Bundes- und lokalen Programmen. Förderbedingungen und Bauvorschriften müssen deshalb nach Standort und Gebäudeart geprüft werden; eine Solarpflicht ist keine pauschale Förderzusage.
- EIV: Betrag und Berechtigung über den aktuellen Pronovo-Rechner prüfen
- Aargau: Für normale PV ist vor allem die EIV über Pronovo relevant; kantonale Beratung und lokale Programme sind separat zu prüfen
- Basel-Stadt: PV grundsätzlich über die Bundesförderung; Basel-Landschaft ist bei PV-bezogenen Boni vom konkreten Sanierungsfall abhängig
- Bern: KLEIV/GREIV des Bundes und kantonale Solarvorschriften getrennt betrachten
- Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden nicht als ein gemeinsames Förderprogramm behandeln
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die EIV berechnet?+
Die EIV hängt unter anderem von Inbetriebnahmedatum, Leistung, Anlagentyp und möglichen Boni ab. Prüfen Sie den aktuellen Betrag mit dem Pronovo-Rechner; eine feste Prozent- oder CHF-pro-kWp-Angabe ist nicht universell gültig.
Kann ich EIV und kantonale Förderung gleichzeitig beantragen?+
Das hängt von den jeweiligen Programmbedingungen ab. EIV und ein kantonales, kommunales oder Versorgerprogramm müssen separat geprüft werden; eine automatische Kumulierung darf nicht vorausgesetzt werden.
Wann wird die EIV ausbezahlt?+
Die EIV wird nach erfolgreicher Inbetriebnahme und Prüfung durch Pronovo ausgezahlt.
Gilt der Steuerabzug in allen Schweizer Kantonen?+
Für bestehende Gebäude können in allen Kantonen steuerlich anerkannte, förderberechtigte Kosten grundsätzlich als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; bis zu 100% der anerkannten Kosten sind möglich. Das ist kein direkter Zuschuss und der tatsächliche Steuervorteil variiert nach kantonalem Recht und persönlichem Steuersatz.
Elia Alacam
Gründer PvPro.ch
Elia Alacam hat PvPro.ch in Lugano gegründet. Er hat seither über 1'000 Offertenanfragen an Schweizer Solarbetriebe vermittelt und schreibt hier über Kosten, Förderung und Offerten.
Über Elia Alacam →Richtwerte, Stand September 2026. Quellen: Pronovo, ElCom, Swissolar.
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