Kantonale Informationen · Stand September 2026
Solaranlage in Nidwalden: Eigenstrompflicht und Förderung 2026
Nidwalden hat eine klar berechenbare Eigenstromvorgabe und verbindet energetische Gebäudesanierungen unter bestimmten Bedingungen mit zusätzlicher PV-Förderwirkung.
Für die Eigenstromregel zählt die neu geschaffene Energiebezugsfläche (EBF). Die Gebäudesanierungsförderung ist davon getrennt: CHF 120/m² betrifft ein gefördertes wärmegedämmtes Bauteil in Kombination mit vollflächiger PV und nicht die PV-Fläche selbst.
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Die 10-W/m²-Regel in drei Schritten
Für die Eigenstrompflicht ist die neu geschaffene Energiebezugsfläche (EBF) der Ausgangspunkt. Die Berechnung lässt sich in drei klaren Schritten ordnen.
10-W/m²-Regel in drei Schritten
Neue EBF × 10 W/m² → resultierende Leistung → Obergrenze 30 kW.
- Schritt 1Neue EBF × 10 W/m²
1. Neu geschaffene EBF
Massgebend ist die neu geschaffene Energiebezugsfläche des Projekts.
Die gesetzliche Vorgabe beträgt mindestens 10 W Leistung pro m² neu geschaffener EBF.
Quellen: 1 - Schritt 2EBF × 10 W/m²
2. Resultierende Leistung
Aus der Fläche ergibt sich die mindestens sicherzustellende Leistung für die Eigenstromvorgabe.
Die Rechnung verbindet die neu geschaffene EBF mit dem Mindestwert von 10 W/m².
Quellen: 1 - Schritt 3Höchstens 30 kW
3. Obergrenze anwenden
Aufgrund dieser Vorgabe müssen höchstens 30 kW sichergestellt werden.
Die Obergrenze gehört zur Eigenstromvorgabe.
Quellen: 1
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Gebäudehülle und PV getrennt einordnen
Der Gebäudehüllen-Beitrag bezieht sich auf das geförderte wärmegedämmte Bauteil – nicht auf die PV-Fläche. Die Kombination mit vollflächiger PV kann den Satz nach Programm erhöhen.
CHF 60/m² oder CHF 120/m²?
Entscheidend ist, ob die PV die Programmdefinition «vollflächig» erfüllt.
CHF 60/m² für das geförderte wärmegedämmte Bauteil
CHF 120/m² für das geförderte wärmegedämmte Bauteil in Kombination mit PVQuellen: 2
Gebäudehüllen-Beitrag ohne den höheren Kombinationssatz
20% der Fassade oder 50% des Flachdachs beziehungsweise geneigten Dachs mit PV belegtQuellen: 2
Beitrag für das gedämmte Bauteil, nicht für die PV-Fläche
Kein allgemeiner PV-Zuschuss; normale PV-Anlagen werden grundsätzlich über den Bund gefördert.Quellen: 2
Meldeformular für Solaranlagen
Für das Solarprojekt steht das aktualisierte BK-Meldeformular Solaranlagen des Kantons Nidwalden zur Verfügung. Verwenden Sie die kantonale Vorlage für die projektbezogenen Angaben und klären Sie besondere Fragen vor der Umsetzung mit der zuständigen Stelle.
Quellen: 3Kostenfaktoren für Ihr Projekt
Die Kosten hängen von der Projektgrösse und den baulichen Voraussetzungen ab. Vergleichen Sie Offerten nur, wenn sie dieselben Arbeiten und dieselbe erforderliche Leistung ausweisen.
- geforderte Leistung aus der neu geschaffenen EBF
- Dachfläche und Dachgeometrie
- Montage, Gerüst und Zugänglichkeit
- Elektroarbeiten und elektrische Verteilung
- Batteriespeicher
- Koordination mit der Dämmung von Dach oder Fassade
Bei einer Kombination mit Dämmarbeiten lohnt sich eine klare Aufteilung: Welche Position betrifft die Gebäudehülle, welche die Solaranlage und welche beide Gewerke? Lassen Sie insbesondere Gerüst und Nebenarbeiten nachvollziehbar zuordnen. Der höhere Gebäudehüllen-Beitrag ist kein Grund, sämtliche Kosten der gemeinsamen Baustelle als PV-Kosten zu vergleichen.
Bitten Sie die Anbieter, die verwendete Energiebezugsfläche und die daraus abgeleitete Leistung im Angebot zu nennen. Bei einer zusätzlichen Batterie hilft eine getrennte Preisposition. So können Sie eine Variante ohne Speicher mit derselben PV-Anlage vergleichen und erkennen, ob Preisunterschiede aus der Dimensionierung oder aus zusätzlichen Arbeiten entstehen.
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Solarprojekt in Nidwalden
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Häufige Fragen
- Wie wird die Eigenstrompflicht in Nidwalden berechnet?
- Massgebend sind mindestens 10 W Leistung pro m² neu geschaffener Energiebezugsfläche. Quellen: 1
- Gibt es eine Obergrenze für die Pflicht?
- Ja. Aufgrund dieser Vorgabe müssen höchstens 30 kW sichergestellt werden. Quellen: 1
- Was passiert, wenn die erforderliche Leistung nicht realisiert wird?
- Für die nicht realisierte erforderliche Leistung sieht das kantonale Recht eine Ersatzabgabe von CHF 1’000 pro kW vor. Quellen: 1
- Zahlt Nidwalden CHF 120/m² für jede Photovoltaikanlage?
- Nein. CHF 120/m² betreffen ein gefördertes wärmegedämmtes Bauteil in Kombination mit einer nach Programmdefinition vollflächigen PV-Anlage; normale PV-Anlagen werden grundsätzlich über den Bund gefördert. Quellen: 2
- Wann muss ein Fördergesuch für die Gebäudesanierung gestellt werden?
- Das Gesuch muss grundsätzlich vor Baubeginn eingereicht werden; die kantonalen Beiträge stehen zudem unter den Bedingungen und verfügbaren Krediten des Programms. Quellen: 2
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Quellen & Stand
Stand: 15. September 2026
- Kanton NidwaldenNG 641.1 – Gesetz über die sparsame EnergienutzungOffizielle Quelle
- Kanton NidwaldenFörderprogramm Energie 2026Offizielle Quelle
- Kanton NidwaldenBK Meldeformular Solaranlagen | Kanton Nidwalden OnlineOffizielle Quelle
